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Roob Gase
Schindelackerweg 16
73525 Schwäb. Gmünd

Tel: 07171 3 97 48
Fax: 07171 3 92 63
info@roob-gase.de

Mo–Fr: 7:30–12 Uhr
+ 13–17 Uhr
Sa: 7:30–12 Uhr

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Tipps & Tricks

Für den Umgang mit Gasflaschen gibt es viele Vorschriften und Regeln, nachstehend sind einige der wichtigsten aufgelistet

  • Nur erfahrene und geschulte Personen dürfen mit Gasen umgehen.
  • Gase dürfen aus den Flaschen nur mittels angeschlossener mängelfreier Druckminderventile entnommen werden.
  • Gasflaschen dürfen nicht geworfen werden und sind gegen Umfallen der Herabfallen zu sichern (z.B. Ketten oder Bügel).
  • Gasflaschen sind vor Erwärmung durch Heizkörper oder offene Flammen zu schützen.
  • Gase nie aus einer Druckgasflasche in eine andere umfüllen.
  • Die Ventilanschlüsse müssen sauber gehalten werden.
  • Flaschen-Kennzeichnungen (z.B. Aufkleber) dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden.
  • Die Ventile und Armaturen an Sauerstoff-Flaschen sind öl- und fettfrei zu halten.
  • Gasflaschen mit Schäden (z.B. Ventilschäden, Brandschäden) dürfen nicht betrieben werden. Sie sind deutlich zu kennzeichnen, und der Gas-Lieferant ist über die weitere Behandlung zu befragen.
  • Gasflaschen dürfen nur mit zugelassenem Ventilschutz (z. B. Flaschenkappe) und bei ausreichender Sicherung gegen Verrutschen oder Umherrollen transportiert werden.